Fachsprachprüfung nicht bestanden: Wiederholung je Ärztekammer
Redaktion · 7. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Die Fachsprachprüfung können Sie bei den Kammern, die eine Regel veröffentlichen, beliebig oft wiederholen, und zwar immer die ganze Prüfung. Die Gebühr wird jedes Mal neu fällig, etwa 420 Euro in Baden-Württemberg oder 590 Euro in Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Sie frühestens nach drei Monaten wieder antreten. In Westfalen-Lippe haben 86,6 Prozent aller Prüflinge bis Ende 2023 die FSP irgendwann bestanden.
Was die Kammern zur Wiederholung sagen
| Kammer | Wie oft | Wartezeit | Gebühr bei Wiederholung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ohne Begrenzung | nicht festgelegt | 420 € je Versuch |
| Berlin | ohne Begrenzung | nicht festgelegt | 550 € je Versuch |
| Mecklenburg-Vorpommern (auch für Schleswig-Holstein) | ohne Begrenzung, ganze Prüfung | frühestens nach 3 Monaten | volle Gebühr |
| Sachsen | ohne Begrenzung | nicht festgelegt | 590 € je Versuch |
| Westfalen-Lippe | ohne Begrenzung | empfohlen 3 bis 6 Monate | volle Gebühr |
Wiederholt wird bei den Kammern, die das beschreiben, die ganze Prüfung, nicht ein einzelner Teil. In Rheinland-Pfalz (Mainz) gilt dazu: Die Prüfung wird beim ersten nicht bestandenen Teil abgebrochen.
Wie viele schaffen es im zweiten Anlauf?
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat Zahlen veröffentlicht: Bis Ende 2023 wurden dort 52,4 Prozent der Prüfungen nicht bestanden, aber 86,6 Prozent der Prüflinge (4 217 von 4 868) haben die Fachsprachprüfung irgendwann bestanden (Westfälisches Ärzteblatt 2/2024). Ein erster Misserfolg ist also häufig und kein Endpunkt.
Wann erfahre ich das Ergebnis?
Das ist je nach Kammer verschieden: Bremen teilt das Ergebnis direkt nach der Prüfung mit, Berlin frühestens nach zehn Tagen per E-Mail. Fragen Sie bei der Anmeldung, wie Sie das Ergebnis und eine Rückmeldung bekommen.
Was ist mit der Berufserlaubnis?
Viele arbeiten während des Verfahrens mit einer befristeten Berufserlaubnis. In Mecklenburg-Vorpommern gilt sie zwei Jahre. Planen Sie Wiederholungen so, dass die Approbation vor dem Ende der Berufserlaubnis möglich bleibt, und sprechen Sie früh mit Ihrer Approbationsbehörde.
So bereiten Sie den zweiten Versuch vor
- Klären, welcher Teil nicht gereicht hat: Anamnese, Dokumentation oder Arzt-Arzt-Gespräch. Der Berliner Bewertungsbogen hat dafür ein Feld „Empfehlung zur Nachbesserung“.
- Diesen Teil unter Zeitdruck üben, mit echten Fällen und 20 Minuten pro Teil.
- Die Vokabelliste trainieren: Fachbegriff und Laienwort in beide Richtungen, dazu Abkürzungen und Laborwerte.
- Erst dann neu anmelden, mit Blick auf Wartezeit und Gebühr.
Wie die Teile ablaufen, lesen Sie in Anamnesegespräch, Arztbrief und Arzt-Arzt-Gespräch. Gebühren und Aufbau aller Kammern: Fachsprachprüfung in allen 17 Ärztekammern.
Häufige Fragen
Wie oft kann man die Fachsprachprüfung wiederholen?
Bei den Kammern, die eine Regel veröffentlichen, ohne Begrenzung, etwa Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Westfalen-Lippe. Wiederholt wird jeweils die ganze Prüfung.
Wann darf ich die FSP wiederholen?
In Mecklenburg-Vorpommern frühestens nach drei Monaten. Westfalen-Lippe empfiehlt drei bis sechs Monate. Andere Kammern legen keine Frist fest.
Was kostet die Wiederholung der Fachsprachprüfung?
In der Regel die volle Gebühr erneut, zum Beispiel 420 Euro in Baden-Württemberg, 550 Euro in Berlin und 590 Euro in Sachsen (Stand der Kammerseiten August 2026).
Muss ich die ganze Prüfung wiederholen?
Ja, bei den Kammern, die das beschreiben, wird immer die ganze Prüfung wiederholt, nicht ein einzelner Teil.
Wie viele bestehen die Fachsprachprüfung?
In Westfalen-Lippe haben bis Ende 2023 86,6 Prozent der Prüflinge die Prüfung irgendwann bestanden, obwohl 52,4 Prozent der einzelnen Prüfungen nicht bestanden wurden (Westfälisches Ärzteblatt 2/2024).
Quellen
- Westfälisches Ärzteblatt 2/2024, S. 10 bis 12: zehn Jahre Fachsprachenprüfung (PDF), abgerufen am 3. August 2026
- Ärztekammer Westfalen-Lippe: Fachsprachenprüfung, abgerufen am 5. August 2026
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: Fachsprachenprüfung, abgerufen am 5. August 2026
- Ärztekammer Berlin: Fachsprachprüfung, abgerufen am 5. August 2026
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern: Fachsprachenprüfung (Weiterbildung), abgerufen am 5. August 2026
- Sächsische Landesärztekammer: Fachsprachenprüfung, abgerufen am 5. August 2026
- Bezirksärztekammer Rheinhessen: Ärztliche Fachsprachenprüfung, abgerufen am 3. August 2026
- Ärztekammer Bremen: Infoblatt Fachsprachenprüfung (PDF), abgerufen am 5. August 2026


