Anamnesegespräch in der Fachsprachprüfung: typische Fehler

Redaktion · 6. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit

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Arzt in grüner Klinikkleidung mit Stethoskop notiert etwas auf einem Klemmbrett

Kurz gesagt

Im Anamnesegespräch der Fachsprachprüfung erheben Sie in meist 20 Minuten die Anamnese bei einer gespielten Patientin oder einem gespielten Patienten und erklären danach Verdacht und weiteres Vorgehen in Alltagssprache. Die Kammern warnen vor allem davor, Patientenfragen aufs Ende zu verschieben, einen auswendig gelernten Fragenkatalog abzuarbeiten, Fachbegriffe zu benutzen und Zahlen oder Namen falsch zu verstehen. Ob die Diagnose stimmt, wird nicht bewertet.

Was passiert im Anamnesegespräch der Fachsprachprüfung?

Das Anamnesegespräch, bei vielen Kammern „Arzt-Patienten-Gespräch“ genannt, ist bei den meisten Kammern der erste Teil der Fachsprachprüfung. Eine Schauspielerin, ein Schauspieler oder ein Mitglied der Prüfungskommission spielt eine Patientin oder einen Patienten. Sie führen das Gespräch so, wie Sie es auf einer Station oder in der Notaufnahme tun würden.

Die Aufgabe hat zwei Hälften. Die Ärztekammer Berlin und die Ärztekammer Niedersachsen formulieren sie fast gleich:

  1. Fragen: persönliche Angaben, aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten- und Familienanamnese. Niedersachsen und Westfalen-Lippe nennen ausdrücklich auch die Sozialanamnese.
  2. Erklären: Verdachtsdiagnosen formulieren, der Patientin oder dem Patienten mitteilen, Vorschläge zu Diagnostik und Therapie machen und die Maßnahmen erklären. Dabei sollen Sie „leicht zu verstehende Bezeichnungen“ verwenden und auf Fachbegriffe verzichten, wo es geht.

Geprüft wird Ihr Deutsch, nicht Ihr medizinisches Wissen. Niedersachsen schreibt: „auf die Richtigkeit der Diagnose kommt es bei der Bewertung nicht an“. Berlin: „Es geht nicht um die Überprüfung von Fachwissen.“ Was Sie sagen, muss aber in sich stimmig sein. Die Ärztekammer Nordrhein nennt als Beispiel den Satz, bei einer Humerusfraktur sei der Fuß einzugipsen: So ein Widerspruch führt zu Nachfragen, ob Sie verstanden haben.

Wie lange dauert das Gespräch, und wer spielt den Patienten?

ÄrztekammerDauerWer spielt den PatientenBesonderheit
Baden-Württembergetwa 20 Minutenein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission„An dieser Stelle ist das Hörverständnis zentraler Prüfungsbestandteil“
Berlin20 Minutennicht näher angegebenZu Beginn bittet der Ausschuss um eine kurze Vorstellung mit Ihrem beruflichen Werdegang
Mecklenburg-Vorpommern20 Minuten, davor 45 Minuten VorbereitungSimulationspatientAnamnese und Aufklärungsgespräch mit einem Aufklärungsbogen, den Sie vorher 30 Minuten lesen
Niedersachsen20 Minutensimulierter Patient (Rollenspiel)Notizen werden nicht bewertet, aber am Ende abgegeben
Nordrhein20 Minuteneine Schauspielerin oder ein SchauspielerSo bekommt jede Kandidatin und jeder Kandidat einen gleich schweren Fall
Rheinhessen (Mainz)20 Minuten, Teil 3 von 6nicht angegeben„Es ist nicht erforderlich, eine komplette Anamnese zu erfragen.“
Sachsenetwa 20 Minutenein Mitglied der KommissionNotizen sind auch in der Muttersprache erlaubt
Sachsen-Anhalt10 Minuten Fallinformation vorab, 15 Minuten Anamnese, höchstens 5 Minuten Erklärungeine Schauspielerin oder ein SchauspielerDer vorgedruckte Anamnesebogen ist nur für Notizen und wird nicht bewertet
Westfalen-Lippe20 Minutenein ärztliches Mitglied des PrüfungsausschussesDie Fälle beziehen sich auf „medizinisch allgemeine Fall- und Symptomkonstellationen“
Quellen: Seiten und Merkblätter der Kammern, siehe unten, alle geprüft am 06.10.2026.

Wie wird das Anamnesegespräch bewertet?

Die Ärztekammer Berlin veröffentlicht als einzige Kammer ihren Bewertungsbogen für diesen Teil, den „Musterbewertungsbogen Simulationsanamnese“. Er hat acht Kriterien mit je 2,5, 2, 1,5, 1, 0,5 oder 0 Punkten. Volle Punktzahl sind 20, bestanden ist der Teil ab 12 Punkten.

Die Kandidatin oder der Kandidat …Was das im Gespräch heißt
(1) stellt eine professionell-persönliche Kommunikation herBegrüßen, sich mit Namen und Funktion vorstellen, die Patientin mit Namen ansprechen. Das wird bewertet, bevor die erste medizinische Frage fällt
(2) drückt sich klar und detailliert ausGanze, genaue Fragen statt einzelner Wörter wie „Allergien?“
(3) hat eine gut verständliche AusspracheEin eigenes Kriterium, so viel wert wie jedes andere
(4) weicht gewinnbringend von vorgegebenen Schemata abAuf das reagieren, was die Patientin sagt, statt eine Liste abzuarbeiten
(5) führt das Gespräch zielgerichtet und situationsbezogenSie behalten die Führung, auch wenn die Patientin abschweift
(6) ist in der Lage, Sachverhalte flüssig zu erklärenDer Erklärteil am Ende zählt genauso viel wie das Fragen
(7) versteht ihr/sein Gegenüber problemlosHörverstehen wird einzeln bewertet
(8) erklärt das weitere Vorgehen verständlich und patientengerechtUntersuchungen und Behandlung in Alltagssprache
Quelle: Ärztekammer Berlin, Musterbewertungsbogen Simulationsanamnese, geprüft am 06.10.2026. Rechte Spalte: unsere Erläuterung.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens hat Grammatik auf diesem Bogen kein eigenes Kriterium. Mindestens vier der acht Kriterien (1, 4, 5 und 8) bewerten, wie Sie das Gespräch führen und erklären. Wer sich nur mit Grammatik und Vokabeln vorbereitet, übt höchstens die Hälfte dessen, was hier zählt. Zweitens belohnt Kriterium 4 ausdrücklich, vom Schema abzuweichen. Ein auswendig gelernter Ablauf bringt hier keine Punkte.

Die Sächsische Landesärztekammer nennt, worauf es ihr in diesem Teil besonders ankommt: Floskeln vermeiden, Zahlen richtig verstehen, klar und fließend sprechen, den Patienten und seine Beschwerden in den Vordergrund stellen, auf seine Fragen eingehen und das weitere Vorgehen erklären. Und: Der Patient muss richtig verstanden werden, und er muss Sie verstehen.

Welche Fehler kosten im Anamnesegespräch Punkte?

  1. Patientenfragen auf das Ende verschieben. Die Bezirksärztekammer Rheinhessen schreibt in ihren Ablaufhinweisen: „Beantworten Sie die Patienten-Fragen auch mitten in der Anamnese und schieben Sie die Beantwortung nicht ans Ende.“ Dahinter steht: „Punktabzug bis hin zum Nicht-Bestehen“. Ein Satz wie „Dazu komme ich am Ende“ ist also riskant. Geben Sie sofort eine kurze, ehrliche Antwort und fragen Sie dann weiter.
  2. Einen starren Fragenkatalog abarbeiten. Ebenfalls Rheinhessen: „Reagieren Sie flexibel und arbeiten Sie nicht einen starren, auswendig gelernten Fragenkatalog ab.“ Berlin bewertet das Gegenteil mit Kriterium 4. Wenn die Patientin von sich aus von geschwollenen Beinen erzählt, fragen Sie dort nach, statt erst Ihre Liste fertig zu machen.
  3. Den „bekannten Fall“ hören statt den Patienten. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe warnt vor Kandidatinnen und Kandidaten, die Prüfungsinhalte aus Internetportalen auswendig lernen. Sie hören „im irrigen Glauben, den ‚Fall‘ zu kennen, dann in der Prüfung nicht genau hin, geben Falsches wieder oder kommen bei geringsten Änderungen ins Schleudern“. Geprüft wird nicht Ihr Gedächtnis, sondern Ihr Deutsch auf C1-Niveau.
  4. Fachbegriffe gegenüber dem Patienten. Die Kammern verlangen Alltagssprache. Nordrhein: „Es wird ein flexibler und gegebenenfalls umschreibender Sprachgebrauch gefordert.“ Wenn Ihnen ein Fachwort herausrutscht, erklären Sie es sofort mit einfachen Worten.
  5. Zahlen und Namen falsch verstehen. Rheinhessen: „Achten Sie darauf, dass Sie Zahlen und Namen korrekt erfassen, lassen Sie sich Worte, die Sie nicht kennen, buchstabieren.“ Ein falsch notierter Name, ein falsches Geburtsdatum oder eine falsche Dosis zieht sich durch den schriftlichen Teil und das Arzt-Arzt-Gespräch. Wiederholen Sie jede Zahl laut: „Also fünfzig Milligramm, einmal morgens?“
  6. Alles erfragen wollen und keine Zeit zum Erklären haben. Rheinhessen sagt ausdrücklich, eine komplette Anamnese sei nicht erforderlich. Die zweite Hälfte der Aufgabe, also Verdacht, Untersuchungen und Behandlung erklären, verlangen dagegen Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ausdrücklich. In Berlin hängen die Kriterien 6 und 8 genau daran.
  7. Nicken, obwohl Sie nicht verstanden haben. Hörverstehen ist ein eigenes Kriterium (Berlin, Kriterium 7) und in Baden-Württemberg „zentraler Prüfungsbestandteil“. Nachfragen kostet keine Punkte, ein Missverständnis schon. Sagen Sie: „Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Schmerzen nach dem Essen stärker werden?“
  8. Ohne Begrüßung mit Fragen beginnen. Kriterium 1 in Berlin ist die professionell-persönliche Kommunikation. Begrüßen Sie, nennen Sie Ihren Namen und Ihre Funktion und fragen Sie offen, was die Patientin zu Ihnen führt. Sachsen bittet außerdem darum, Floskeln zu vermeiden: Ein ehrlicher, konkreter Satz wirkt besser als eine auswendig gelernte Formel.

Wie sagen Sie es in Alltagssprache?

FachbegriffSo versteht es die Patientin
DyspnoeLuftnot, schlecht Luft bekommen
ÖdemWassereinlagerung, geschwollene Beine
HypertonieBluthochdruck
Nykturienachts zur Toilette müssen
AntikoagulationBlutverdünnung, Blutverdünner
SonographieUltraschall
KoloskopieDarmspiegelung
nüchtern bleibenvorher nichts essen und nichts trinken
Unsere Auswahl häufiger Begriffe, keine Liste einer Kammer.

Wie teilen Sie 20 Minuten ein?

MinuteWas Sie tun
0 bis 1Begrüßen, sich vorstellen, Name und Geburtsdatum erfragen, bei Bedarf buchstabieren lassen
1 bis 8Aktuelle Beschwerden: zuerst eine offene Frage, dann gezielt nach Beginn, Ort, Art, Stärke, Ausstrahlung, Auslösern und Begleitbeschwerden
8 bis 13Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente mit Dosis, Allergien, Genussmittel, Sozial- und Familienanamnese
13 bis 14Kurz zusammenfassen und die Patientin korrigieren lassen
14 bis 20Verdacht in einfachen Worten nennen, Untersuchungen und Behandlung erklären, Fragen beantworten
Unser Vorschlag, keine Vorgabe der Kammern. In Sachsen-Anhalt gelten 15 Minuten Anamnese und höchstens 5 Minuten Erklärung.

Welche Sätze helfen in schwierigen Momenten?

SituationEin möglicher Satz
Die Patientin fragt mitten in der Anamnese: „Ist das etwas Schlimmes?“„Das ist eine wichtige Frage. Nach dem, was Sie bisher erzählt haben, denke ich an das Herz. Damit ich sicher bin, stelle ich noch ein paar Fragen und erkläre es Ihnen dann genau.“
Sie haben ein Wort nicht verstanden„Entschuldigung, können Sie das bitte noch einmal sagen?“ oder „Können Sie mir den Namen bitte buchstabieren?“
Der Patient kennt den Namen seiner Tablette nicht„Wofür nehmen Sie die Tablette? Wie oft am Tag und wie viele?“
Ein Fachwort ist Ihnen herausgerutscht„Entschuldigung, das war ein Fachwort. Ödem heißt, dass sich Wasser im Gewebe gesammelt hat. Deshalb sind Ihre Beine dick.“
Übergang zum Erklären„Ich fasse kurz zusammen. Bitte korrigieren Sie mich, wenn etwas nicht stimmt.“
Beispielsätze von uns geschrieben.

Wie üben Sie das Anamnesegespräch am besten?

  1. Lesen Sie das Merkblatt Ihrer Kammer und klären Sie Dauer, Ablauf und Besonderheiten (Tabelle oben).
  2. Üben Sie laut und mit Partner. Die Person, die den Patienten spielt, bekommt eine Rollenkarte und verrät eine wichtige Information erst, wenn Sie zweimal gezielt fragen. Das trainiert genaues Zuhören.
  3. Lassen Sie den Partner mitten im Gespräch Fragen stellen und üben Sie, sofort zu antworten.
  4. Nehmen Sie sich auf und bewerten Sie die Aufnahme mit den acht Berliner Kriterien.
  5. Lernen Sie zu jedem Fachbegriff, den Sie oft benutzen, eine Erklärung in Alltagssprache.
  6. Üben Sie Zahlen: Daten, Dosierungen, Blutdruckwerte, Gewicht. Lassen Sie sie sich diktieren und wiederholen Sie sie laut.
  7. Schreiben Sie nach jedem Gespräch den Bericht, wie in unserem Artikel Arztbrief in der Fachsprachprüfung beschrieben, und üben Sie alle Teile unter echter Zeit in unserem Bereich Fachsprachprüfung üben.

Den ganzen Ablauf mit Gebühren und Bestehensregeln je Kammer finden Sie in Fachsprachprüfung für Ärzte: Ablauf, Bewertung und Bestehen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Anamnesegespräch in der Fachsprachprüfung?

In den meisten Ärztekammern 20 Minuten. In Sachsen-Anhalt sind es 15 Minuten Anamnese und höchstens 5 Minuten Erklärung, nach 10 Minuten Fallinformation vorab; in Mecklenburg-Vorpommern gehen 45 Minuten Vorbereitung voraus.

Was wird im Anamnesegespräch der Fachsprachprüfung bewertet?

Die Ärztekammer Berlin bewertet acht Kriterien mit je höchstens 2,5 Punkten, darunter professionell-persönliche Kommunikation, Aussprache, Abweichen vom Schema, Hörverstehen und eine patientengerechte Erklärung des weiteren Vorgehens. Bestanden ist der Teil ab 12 von 20 Punkten.

Muss ich im Anamnesegespräch Fachbegriffe vermeiden?

Ja. Die Kammern verlangen leicht verständliche Bezeichnungen und möglichst keine Fachbegriffe. Benutzen Sie doch eines, erklären Sie es sofort in Alltagssprache.

Muss die Diagnose im Anamnesegespräch richtig sein?

Nein. Die Ärztekammer Niedersachsen schreibt, dass es auf die Richtigkeit der Diagnose bei der Bewertung nicht ankommt. Ihre Aussagen sollten aber in sich stimmig sein.

Darf man sich im Anamnesegespräch Notizen machen?

Ja. In Niedersachsen und Westfalen-Lippe fließen die Notizen nicht in die Bewertung ein; in Berlin und Niedersachsen geben Sie sie am Ende der Prüfung ab. In Sachsen dürfen Sie auch in Ihrer Muttersprache notieren.

Wer spielt den Patienten in der Fachsprachprüfung?

Das hängt von der Kammer ab. In Nordrhein und Sachsen-Anhalt eine Schauspielerin oder ein Schauspieler, in Baden-Württemberg, Sachsen und Westfalen-Lippe ein Mitglied der Prüfungskommission.

Quellen

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