B1 für die Einbürgerung: Welches Zertifikat zählt?

Redaktion · 1. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

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Plenarsaal des Deutschen Bundestages mit dem Bundesadler

Foto: Bodhisattwa, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Kurz gesagt

Für die Einbürgerung brauchen Sie Deutsch auf Stufe B1, mündlich und schriftlich (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz). Einen bestimmten Anbieter schreibt das Gesetz nicht vor. Üblich sind der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1, telc Deutsch B1 und das Goethe-Zertifikat B1, am sichersten mit allen vier Modulen. Auch ein deutscher Schulabschluss kann reichen. Was in Ihrem Fall zählt, entscheidet die Einbürgerungsbehörde.

Was verlangt das Gesetz?

Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) brauchen Sie unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Ausreichend heißt: Sie erfüllen die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, und zwar in mündlicher und schriftlicher Form.

Das Gesetz nennt keinen Anbieter. Es zählt die Stufe, nicht der Name auf dem Zertifikat. Für Kinder unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung. Wer B1 wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erreichen kann, ist von der Pflicht befreit (§ 10 Absatz 6 StAG).

Welche Nachweise nehmen Einbürgerungsbehörden an?

Eine bundesweite Liste für Antragsteller gibt es nicht; jede Behörde informiert selbst. Zwei Beispiele aus Baden-Württemberg, die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Ludwigsburg, nennen in ihren Merkblättern fast dieselben Nachweise:

NachweisWas gelten muss
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)Ergebnis B1 auf dem Zertifikat (A2 reicht nicht)
telc Deutsch B1 (Zertifikat Deutsch)bestanden, also schriftlich und mündlich je 60 Prozent
Ein gleichwertiges oder höheres Sprachdiplomzum Beispiel Zertifikat Deutsch für den Beruf, TestDaF, DSH
Deutschsprachige Schulevier Jahre mit Erfolg (Versetzung) oder Versetzung in die 10. Klasse
Deutscher SchulabschlussHauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
Studium oder Ausbildung in Deutschlanddeutschsprachiges Studium oder deutsche Berufsausbildung abgeschlossen
Quellen: Stadt Karlsruhe, Einbürgerung Merkblatt 1, Stand 5. August 2024; Landkreis Ludwigsburg, Informationen über ausreichende Sprachkenntnisse, Stand 01/2023. Abgerufen am 1. Oktober 2026.

Beide Merkblätter sagen „zum Beispiel“ und „gleichwertig“. Das ÖSD Zertifikat B1 oder die ältere Prüfung ZDÖ B1 stehen dort nicht ausdrücklich. Wenn Sie eines davon haben oder ablegen möchten, fragen Sie Ihre Behörde vor der Anmeldung.

Zählt der DTZ für die Einbürgerung?

Ja, wenn B1 auf dem Zertifikat steht. Das sagt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausdrücklich. Der DTZ ist aber eine besondere Prüfung: Er hat keine einzelne Bestehensgrenze, sondern drei Teilergebnisse, aus denen am Ende A2, B1 oder kein Zertifikat wird.

DTZ-TeilHöchstpunktzahlB1 abA2 ab
Hören und Lesen (zusammen)453320
Schreiben20157
Sprechen1007535
Quelle: Modelltest DTZ A2/B1 (Klett, in Zusammenarbeit mit telc), Bewertung; ausgewertet in unserem Prüfungsarchiv am 5. August 2026.

B1 steht auf dem Zertifikat, wenn Sie im Sprechen B1 erreichen und dazu in mindestens einem der beiden anderen Teile. Mit Sprechen B1 und Hören/Lesen B1 bekommen Sie also das B1-Zertifikat, auch wenn Ihr Schreiben nur A2 war. Wer im Sprechen unter A2 bleibt, bekommt gar kein Zertifikat.

telc B1 oder Goethe B1: als Ganzes oder in Modulen?

telc Deutsch B1Goethe-Zertifikat B1
Aufbauein schriftlicher Teil (225 Punkte) und ein mündlicher Teil (75 Punkte)vier Module: Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen, je 100 Punkte
Bestandenschriftlich und mündlich je 60 Prozent: 135 und 45 Punktejedes Modul mit 60 von 100 Punkten
Was Sie vorlegendas Zertifikat; es deckt mündlich und schriftlich abZertifikate über die Module, die mündlich und schriftlich zeigen; am sichersten alle vier
Quellen: telc Deutsch B1, Übungstest 1; Goethe-Institut, Goethe-Zertifikat B1, Modellsatz Erwachsene. Die Zeile „Was Sie vorlegen“ folgt aus § 10 Absatz 4 StAG.

Beim Goethe-Zertifikat B1 können Sie jedes Modul einzeln ablegen und einzeln wiederholen. Für die Einbürgerung heißt das: Ein Zertifikat nur über das Modul Sprechen zeigt Ihr mündliches Deutsch, aber nicht Ihr schriftliches. Wenn Sie nur einzelne Module haben, fragen Sie Ihre Behörde, welche sie braucht. Die genauen Unterschiede der beiden Prüfungen stehen in unserem Vergleich Goethe B1 oder telc B1.

Reicht das Zertifikat immer? Ein Urteil von 2026

Nicht in jedem Fall. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 20. März 2026 (Az. 5 ZB 23.2060) über einen Mann entschieden, der einen DTZ mit dem Ergebnis B1 vorgelegt hatte (Hören/Lesen A2, Schreiben und Sprechen B1). Bei der Behörde sollte er vor Ort zehn Sätze über sein Heimatland schreiben. Das Gericht gab der Behörde recht:

Das Zertifikat einer zertifizierten Sprachschule über das erfolgreiche Bestehen der Sprachprüfung der Stufe B1 hat zumindest gewichtige Indizwirkung.
VGH München, Beschluss vom 20.03.2026, 5 ZB 23.2060

Ein Zertifikat ist also ein starkes Zeichen, aber kein vollständiger Beweis. Wenn erhebliche Zweifel bestehen, darf die Behörde selbst prüfen. Auch das Merkblatt der Stadt Karlsruhe nimmt ein älteres Zertifikat nur an, wenn Sie die Sprachkenntnisse noch besitzen. Für Sie bedeutet das: Halten Sie Ihr Deutsch bis zum Termin bei der Behörde lebendig, besonders das Sprechen.

Gibt es noch die Einbürgerung nach drei Jahren?

Nein. Der Bundestag hat sie am 8. Oktober 2025 abgeschafft (Drucksache 21/537, 450 Ja-Stimmen, 134 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen). Dieser Weg verlangte Deutsch auf C1. Im Gesetz ist die Regel heute gestrichen (§ 10 Absatz 3 StAG: „weggefallen“). Es gelten wieder fünf Jahre Aufenthalt und B1.

Sprachzertifikat und Einbürgerungstest: zwei verschiedene Nachweise

Das B1-Zertifikat ersetzt nicht den Einbürgerungstest. Das Wissen über Deutschland weisen Sie getrennt nach. Laut BAMF zählt dafür auch der Test „Leben in Deutschland“ aus dem Integrationskurs, wenn Sie mindestens 17 von 33 Punkten erreicht haben.

So gehen Sie vor

  1. Lesen Sie das Merkblatt Ihrer Einbürgerungsbehörde oder fragen Sie dort, welche Nachweise sie annimmt.
  2. Prüfen Sie, ob Sie schon einen Nachweis haben: deutsche Schule, Ausbildung, Studium oder ein früheres Zertifikat.
  3. Wenn nicht, wählen Sie eine Prüfung: den DTZ im Integrationskurs, telc Deutsch B1 oder das Goethe-Zertifikat B1.
  4. Üben Sie die Prüfung mit echter Zeit, zum Beispiel den Deutsch-Test für Zuwanderer, telc Deutsch B1 oder das Goethe-Zertifikat B1.
  5. Sprechen Sie auch nach der Prüfung weiter Deutsch. Die Behörde darf Ihre Kenntnisse im Gespräch prüfen.

Häufige Fragen

Welches B1-Zertifikat brauche ich für die Einbürgerung?

Das Gesetz schreibt keinen Anbieter vor. Es verlangt Deutsch auf Stufe B1, mündlich und schriftlich. Üblich sind der Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Ergebnis B1, telc Deutsch B1 und das Goethe-Zertifikat B1; was gilt, entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde.

Zählt der DTZ für die Einbürgerung?

Ja, wenn das Ergebnis B1 ist. Ein DTZ mit dem Ergebnis A2 reicht für die Einbürgerung nicht.

Muss ich beim Goethe-Zertifikat B1 alle vier Module haben?

Das Gesetz verlangt B1 mündlich und schriftlich, ein einzelnes Modul zeigt nur einen Teil davon. Am sichersten legen Sie alle vier Module vor; bei weniger fragen Sie Ihre Behörde vorher.

Wie lange ist ein B1-Zertifikat für die Einbürgerung gültig?

§ 10 StAG nennt keine Frist. Behörden nehmen ein älteres Zertifikat aber nur an, wenn Sie das Deutsch noch können, und dürfen das bei erheblichen Zweifeln selbst prüfen.

Gibt es noch die Einbürgerung nach drei Jahren mit C1?

Nein. Der Bundestag hat sie am 8. Oktober 2025 abgeschafft. Es gelten fünf Jahre Aufenthalt und Deutsch auf B1.

Brauche ich ein B1-Zertifikat, wenn ich in Deutschland zur Schule gegangen bin?

In der Regel nicht. Ein Hauptschulabschluss, vier Jahre erfolgreicher Schulbesuch an einer deutschsprachigen Schule oder die Versetzung in die 10. Klasse gelten zum Beispiel bei der Stadt Karlsruhe als Nachweis. Fragen Sie Ihre Behörde.

Quellen

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