Visum für Deutschland: Welches Deutschniveau für welches Visum?
Redaktion · 11. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Das hängt vom Zweck ab. Für den Ehegattennachzug brauchen Sie in der Regel A1, für eine Berufsausbildung B1, für eine Anerkennungsmaßnahme in der Regel A2, für die Chancenkarte A1 Deutsch oder B2 Englisch. Für die Blaue Karte EU verlangt das Gesetz kein Deutsch. Für ein Studium entscheidet die Hochschule. Welches Zertifikat gilt, entscheidet die zuständige Stelle.
Welches Niveau für welches Visum?
| Zweck | Deutsch laut Gesetz | Paragraf |
|---|---|---|
| Ehegattennachzug | A1: sich zumindest auf einfache Art verständigen, mit Ausnahmen | § 30 Abs. 1 AufenthG |
| Studium | Kein festes Niveau im Gesetz; die Hochschule prüft die Sprache bei der Zulassung | § 16b AufenthG |
| Qualifizierte Berufsausbildung | B1, außer der Betrieb oder die Schule hat die Sprache geprüft oder Sie machen einen vorbereitenden Sprachkurs | § 16a Abs. 3 AufenthG |
| Maßnahme zur Anerkennung eines Berufsabschlusses | In der Regel mindestens A2 | § 16d Abs. 1 AufenthG |
| Chancenkarte (Arbeitssuche) | A1 Deutsch oder B2 Englisch | § 20a AufenthG |
| Blaue Karte EU | Keine Deutschkenntnisse verlangt | § 18g AufenthG |
Wie übersetzt das Gesetz die Stufen?
Das Aufenthaltsgesetz nennt keine Buchstaben, sondern Wörter. In § 2 sind sie festgelegt: einfache Deutschkenntnisse sind A1, hinreichende A2, ausreichende B1, gute B2, und wer die Sprache beherrscht, hat C1. Wenn in einem Paragrafen „hinreichende deutsche Sprachkenntnisse“ steht, ist also A2 gemeint.
Ehegattennachzug: A1 vor der Einreise
Wer zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss sich in der Regel zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen können, also A1. Das Gesetz kennt Ausnahmen, unter anderem wenn der Partner in Deutschland eine Blaue Karte EU oder einen bestimmten Titel als Fachkraft hat, bei Krankheit oder Behinderung, bei Staatsangehörigen von Staaten, die visumfrei einreisen dürfen, und wenn das Deutschlernen vor der Einreise im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
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Studium und Ausbildung
Für ein Studium legt das Gesetz kein Niveau fest. Einen Sprachnachweis verlangt die Behörde nur, wenn die Hochschule die Sprache bei der Zulassung nicht geprüft hat und Sie sie auch nicht in einer studienvorbereitenden Maßnahme erwerben. Was die Hochschulen verlangen, steht in Deutschtest fürs Studium.
Für eine qualifizierte Berufsausbildung brauchen Sie B1, außer die Bildungseinrichtung hat Ihr Deutsch schon geprüft oder Sie lernen es in einem vorbereitenden Deutschkurs.
Arbeit: Blaue Karte, Fachkräfte, Chancenkarte
Für die Blaue Karte EU verlangt das Gesetz kein Deutsch. Für die Chancenkarte, mit der Sie bis zu einem Jahr in Deutschland Arbeit suchen können, brauchen Sie mindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch. Für ein Visum, mit dem Sie in Deutschland eine Maßnahme zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses machen, gilt in der Regel mindestens A2. Für reglementierte Berufe wie Ärztin oder Pflegefachkraft verlangt die Anerkennungsbehörde eigene Nachweise; siehe Deutsch für Ärzte.
Und später: Daueraufenthalt
Für die Niederlassungserlaubnis verlangt das Gesetz in der Regel B1 (§ 9 AufenthG). Mit Blauer Karte geht es schneller: nach 27 Monaten mit A1 oder nach 21 Monaten mit B1 (§ 18c Abs. 2 AufenthG). Für die Einbürgerung gilt ebenfalls B1; siehe B1 für die Einbürgerung.
Häufige Fragen
Welches Deutschniveau brauche ich für das Visum zum Ehegattennachzug?
In der Regel A1 (§ 30 AufenthG). Ausnahmen gibt es unter anderem bei Krankheit oder Behinderung, für bestimmte Staatsangehörigkeiten und wenn der Partner in Deutschland eine Blaue Karte EU hat.
Brauche ich Deutsch für die Blaue Karte EU?
Nein. Das Aufenthaltsgesetz verlangt für die Blaue Karte EU keine Deutschkenntnisse. Mit A1 oder B1 bekommen Sie aber früher eine Niederlassungserlaubnis.
Welches Niveau brauche ich für die Chancenkarte?
Mindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch (§ 20a AufenthG). Bessere Deutschkenntnisse bringen zusätzliche Punkte.
Welches Deutsch brauche ich für ein Ausbildungsvisum?
B1, außer der Ausbildungsbetrieb oder die Schule hat Ihr Deutsch schon geprüft oder Sie machen vorher einen vorbereitenden Deutschkurs.
Was bedeutet „hinreichende deutsche Sprachkenntnisse“?
A2. Das Aufenthaltsgesetz nennt die Stufen in Worten: einfach A1, hinreichend A2, ausreichend B1, gut B2, beherrscht C1.
Quellen
- Aufenthaltsgesetz, § 2 Begriffsbestimmungen (Abs. 9 bis 12), abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 30 Ehegattennachzug, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 16a Berufsausbildung, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 16b Studium, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 16d Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 20a Chancenkarte, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Aufenthaltsgesetz, § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, abgerufen am 9. Oktober 2026


