Studieren in Deutschland auf Englisch: Brauchen Sie trotzdem Deutsch?

Redaktion · 15. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Auch auf English, Español

Zwei Studierende sitzen in einem Seminarraum, eine Studentin spricht lächelnd

Kurz gesagt

Für einen englischsprachigen Studiengang brauchen Sie in der Regel keinen Deutschnachweis, sondern einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse. Welchen, legt die Hochschule fest. Auch das Visum verlangt kein festes Deutschniveau. Deutsch lohnt sich trotzdem: im Alltag, und später für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung, die beide in der Regel B1 verlangen.

Brauche ich für die Zulassung Deutsch?

Für Studiengänge auf Deutsch verlangen die meisten Hochschulen laut DAAD mindestens B2, nachgewiesen mit einem Zertifikat oder einem Test vor Ort. Internationale Studiengänge auf Englisch sind davon ausgenommen: Dort weisen Sie stattdessen Ihre Englischkenntnisse nach. Welcher Englischtest und welche Punktzahl gelten, steht in den Zulassungsregeln des Studiengangs.

Wo finde ich Studiengänge auf Englisch?

Der DAAD führt die Datenbank „International Programmes in Germany“ mit Bachelor-, Master- und Promotionsprogrammen, die sich an internationale Studierende richten, viele davon auf Englisch. Prüfen Sie dort und auf der Seite des Studiengangs, ob wirklich alle Lehrveranstaltungen auf Englisch sind. Manche Programme verlangen für einzelne Module oder Praktika doch Deutsch.

Und das Visum?

Für das Studienvisum legt das Aufenthaltsgesetz kein festes Deutschniveau fest. Einen Sprachnachweis verlangt die Behörde nur, wenn die Hochschule die Sprache bei der Zulassung nicht geprüft hat und Sie sie auch nicht in einer studienvorbereitenden Maßnahme lernen (§ 16b AufenthG). Bei einem Studium auf Englisch ist das die Sprache des Studiengangs, nicht Deutsch.

Wo zählt Deutsch trotzdem?

SituationDeutsch
Zulassung zu einem englischen Studiengangin der Regel nicht verlangt
Studienvisumkein festes Niveau im Gesetz
Alltag, Behörden, Nebenjobnicht vorgeschrieben, aber eine große Hilfe
Niederlassungserlaubnisin der Regel B1 (§ 9 AufenthG)
EinbürgerungB1 (§ 10 StAG)
Quellen: DAAD, Voraussetzungen; Aufenthaltsgesetz §§ 9 und 16b; Staatsangehörigkeitsgesetz § 10. Gelesen am 9. Oktober 2026.

Der DAAD schreibt dazu: Deutschkenntnisse beeinflussen deutlich, wie wohl Sie sich in Deutschland fühlen. Wer bleiben will, braucht Deutsch spätestens für den Daueraufenthalt. Welche Stufe für welchen Aufenthalt gilt, zeigt Visum für Deutschland: welches Deutschniveau.

Ein Plan, der sich lohnt

  1. Zulassung: Englischnachweis nach den Regeln Ihres Studiengangs.
  2. Erstes Jahr: Deutsch bis A2 für den Alltag.
  3. Bis zum Abschluss: B1 mit Zertifikat. Damit erfüllen Sie die Sprachvoraussetzung für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.
  4. Für Jobs auf Deutsch: B2. Üben können Sie bei uns unter echten Bedingungen, etwa Goethe-Zertifikat B1 oder Goethe-Zertifikat B2.

Häufige Fragen

Kann ich in Deutschland ohne Deutschkenntnisse studieren?

Ja, in englischsprachigen Studiengängen. Dort weisen Sie Englisch nach, nicht Deutsch. Welcher Nachweis gilt, legt die Hochschule fest.

Brauche ich für das Studienvisum Deutsch?

Das Aufenthaltsgesetz legt kein festes Deutschniveau fest. Ein Sprachnachweis wird nur verlangt, wenn die Hochschule die Sprache des Studiengangs nicht schon geprüft hat (§ 16b AufenthG).

Brauche ich nach dem Studium Deutsch, um in Deutschland zu bleiben?

Für die Niederlassungserlaubnis verlangt das Gesetz in der Regel B1, für die Einbürgerung ebenfalls B1.

Quellen

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