Goethe B1 Sprechen: die drei Teile und wie Sie sie meistern
Redaktion · 7. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Das Modul Sprechen beim Goethe B1 ist meist eine Paarprüfung von etwa 15 Minuten nach 15 Minuten Vorbereitung. Es hat drei Teile: gemeinsam etwas planen, ein Thema präsentieren anhand von fünf vorgegebenen Punkten, und Rückmeldung geben und eine Frage stellen zur Präsentation Ihres Partners. Ihre Notizen aus der Vorbereitung dürfen Sie benutzen.
Wie läuft das Modul Sprechen ab?
| Teil | Was Sie tun |
|---|---|
| Vorbereitung, 15 Min. | allein, mit gestempeltem Papier für Stichpunkte |
| Teil 1: gemeinsam etwas planen | Sie und Ihr Partner bekommen denselben Auftrag und einigen sich über mehrere Punkte, zum Beispiel ein Fest oder einen Besuch |
| Teil 2: ein Thema präsentieren | Sie präsentieren ein Thema anhand von fünf vorgegebenen Punkten, wie Folien |
| Teil 3: über ein Thema sprechen | Sie geben Rückmeldung zur Präsentation Ihres Partners und stellen eine Frage; danach reagieren Sie auf Rückmeldung und Fragen zu Ihrer eigenen Präsentation |
Die Paarprüfung dauert etwa 15 Minuten, eine Einzelprüfung (nur in Ausnahmefällen) etwa 10. Laut Durchführungsbestimmungen dürfen Sie Ihre Stichpunkte aus der Vorbereitung im Modul Sprechen benutzen. Das Modul hat 100 Punkte und ist ab 60 bestanden.
Teil 2: die Präsentation mit fünf Punkten
Auf Ihrer Karte stehen ein Thema und fünf Punkte, die Sie der Reihe nach bearbeiten. Im Modellsatz sind das: das Thema vorstellen, von eigenen Erfahrungen berichten, die Situation im Heimatland beschreiben, Vor- und Nachteile nennen, die eigene Meinung sagen und abschließen. Wer alle fünf Punkte anspricht, erfüllt die Aufgabe.
- Thema vorstellen: „Ich möchte heute über das Thema … sprechen.“
- Eigene Erfahrung: „Ich selbst habe … erlebt. Damals …“
- Heimatland: „In meinem Heimatland ist das anders/ähnlich: …“
- Vor- und Nachteile: „Ein Vorteil ist, dass … Ein Nachteil ist aber, dass …“
- Meinung und Schluss: „Ich persönlich finde … Damit komme ich zum Schluss. Vielen Dank fürs Zuhören.“
Teil 3: Rückmeldung und Frage
Nach der Präsentation Ihres Partners geben Sie eine kurze Rückmeldung, zum Beispiel was Ihnen gefallen hat oder was neu für Sie war, und stellen eine Frage dazu. Danach stellen auch die Prüfenden eine Frage. Hören Sie deshalb schon während der Präsentation Ihres Partners genau zu und merken Sie sich einen Punkt, zu dem Sie fragen können.
- Rückmeldung: „Deine Präsentation war sehr interessant, besonders der Teil über …“, „Neu war für mich, dass …“
- Frage: „Du hast gesagt, dass … Wie ist das bei dir genau?“, „Was würdest du jemandem raten, der …?“
- Auf eine Frage reagieren: „Gute Frage. Ich denke, …“, „Das ist bei mir so: …“
Teil 1: gemeinsam planen
Wie Sie die Planungsaufgabe mit Ihrem Partner lösen, Vorschläge machen, zustimmen und widersprechen, erklärt ausführlich Mündliche Prüfung B1: gemeinsam etwas planen.
Den ganzen Aufbau des Goethe-Zertifikats B1 lesen Sie in Goethe-Zertifikat B1: Aufbau, Zeiten und Bestehen. Alle Module unter echter Zeit üben können Sie hier.
Häufige Fragen
Wie lange dauert Goethe B1 Sprechen?
Etwa 15 Minuten als Paarprüfung, nach 15 Minuten Vorbereitung. Eine Einzelprüfung in Ausnahmefällen dauert etwa 10 Minuten.
Was präsentiert man im Goethe B1 Sprechen Teil 2?
Ein Thema anhand von fünf vorgegebenen Punkten: Thema vorstellen, eigene Erfahrung, Situation im Heimatland, Vor- und Nachteile, eigene Meinung und Schluss.
Darf ich Notizen in der mündlichen Prüfung benutzen?
Ja, die Stichpunkte, die Sie in der Vorbereitungszeit auf dem gestempelten Papier gemacht haben.
Was muss ich in Teil 3 machen?
Eine Rückmeldung zur Präsentation Ihres Partners geben und eine Frage dazu stellen, dann auf Rückmeldung und Fragen zu Ihrer eigenen Präsentation reagieren.
Wie viele Punkte braucht man im Goethe B1 Sprechen?
Mindestens 60 von 100 Punkten. Sprechen ist ein eigenes Modul und wird für sich bestanden.
Quellen
- Goethe-Institut: Modellsatz Goethe-Zertifikat B1, Erwachsene (PDF), abgerufen am 7. Oktober 2026
- Goethe-Institut: Goethe-Zertifikat B1, Durchführungsbestimmungen, Stand 1. September 2025 (PDF), abgerufen am 7. Oktober 2026


