Ehegattennachzug: Wie Sie A1 nachweisen und wer keins braucht
Redaktion · 13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Für den Ehegattennachzug brauchen Sie in der Regel Deutsch auf A1, nachgewiesen mit dem Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters. Welche Anbieter die deutsche Botschaft annimmt und wie alt das Zertifikat sein darf, ist von Land zu Land verschieden: Fragen Sie Ihre Botschaft, bevor Sie sich anmelden. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Krankheit oder wenn Ihr Partner eine Blaue Karte EU hat.
Was verlangt das Gesetz?
Wer zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Das entspricht A1 des Europäischen Referenzrahmens. Den Nachweis bringen Sie in der Regel schon zum Visumantrag mit.
Welches Zertifikat nimmt die Botschaft an?
Das legt nicht das Gesetz fest, sondern die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land. Die Merkblätter zeigen, wie verschieden das sein kann:
| Auslandsvertretung | Angenommen | Wie alt darf das Zertifikat sein? |
|---|---|---|
| Deutsche Vertretungen in der Türkei | Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ und Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) | höchstens 12 Monate bei Antragstellung |
| Deutsche Botschaft Montevideo (Uruguay) | A1-Zeugnis eines nach ALTE-Standards zertifizierten Anbieters mit Niederlassung vor Ort; in Uruguay derzeit das Goethe-Institut | keine feste Frist; die Aktualität wird im Einzelfall geprüft |
Ein telc-Zertifikat, das in einem Land angenommen wird, kann also in einem anderen nicht reichen. Lesen Sie deshalb das Merkblatt Ihrer Botschaft zum Ehegattennachzug, bevor Sie sich für eine Prüfung anmelden.
Wie läuft die A1-Prüfung ab?
Die A1-Prüfungen von Goethe, telc und ÖSD prüfen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen: einfache Durchsagen und kurze Texte verstehen, ein Formular ausfüllen, eine kurze Nachricht schreiben, sich vorstellen und einfache Fragen stellen. Die Unterschiede zwischen den drei Prüfungen zeigt A1-Prüfung: Goethe, telc und ÖSD im Vergleich.
Üben können Sie die Prüfung bei uns unter echten Bedingungen, mit Zeitlimit und Hörtexten: Goethe-Zertifikat A1, telc Deutsch A1 oder ÖSD A1.
Wer braucht keinen A1-Nachweis?
§ 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nennt Ausnahmen. Kein Nachweis ist unter anderem nötig,
- wenn Ihr Partner in Deutschland eine Blaue Karte EU oder bestimmte Titel als Fachkraft, Forscher oder Selbstständiger hat,
- wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung kein Deutsch nachweisen können,
- wenn bei Ihnen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht,
- wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, dessen Bürger ohne Visum für längere Aufenthalte nach Deutschland einreisen dürfen,
- wenn es Ihnen im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Deutsch zu lernen.
Ob eine Ausnahme für Sie gilt, entscheidet die Auslandsvertretung zusammen mit der Ausländerbehörde. Einen Überblick über die Sprachstufen anderer Visa gibt Visum für Deutschland: welches Deutschniveau.
Häufige Fragen
Welches Deutschniveau brauche ich für den Ehegattennachzug?
In der Regel A1: Sie müssen sich zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen können (§ 30 AufenthG).
Wird telc A1 für den Ehegattennachzug anerkannt?
Das hängt von der deutschen Botschaft in Ihrem Land ab. Manche Vertretungen nennen nur bestimmte Anbieter, die Vertretungen in der Türkei zum Beispiel Goethe und ÖSD. Lesen Sie das Merkblatt Ihrer Botschaft.
Wie lange ist das A1-Zertifikat für den Ehegattennachzug gültig?
Das Zertifikat selbst läuft nicht ab, aber Botschaften können ein Höchstalter verlangen. In der Türkei darf es bei Antragstellung höchstens 12 Monate alt sein.
Wer braucht beim Ehegattennachzug kein A1?
Unter anderem Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte EU, Menschen mit Krankheit oder Behinderung, Staatsangehörige bestimmter visumfreier Staaten und Fälle, in denen Deutschlernen vor der Einreise nicht zumutbar ist.
Quellen
- Aufenthaltsgesetz, § 30 Ehegattennachzug, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Deutsche Vertretungen in der Türkei: Merkblatt 01F Ehegattennachzug, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Deutsche Botschaft Montevideo: Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (Stand 17.10.2025), abgerufen am 9. Oktober 2026


