Berufssprachkurse 2026: Was sich geändert hat und was ab Oktober gilt
Redaktion · 10. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Seit dem 30. April 2026 gilt eine geänderte Deutschsprachförderverordnung: Zugelassen werden jetzt auch Menschen, die schon einen Arbeitsvertrag haben, und die Befreiung vom Kostenbeitrag hängt an einer neuen Einkommensgrenze. Ab dem 1. Oktober 2026 bietet das BAMF wieder deutlich mehr B2-, C1- und C2-Kurse an. Der Deutsch-Test für den Beruf wird ab dem 1. Mai 2027 digital.
Was hat sich 2026 geändert?
| Datum | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| 30. April 2026 | Geänderte Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) tritt in Kraft: neue Zulassungsgruppen, neue Einkommensgrenze für den Kostenbeitrag, einmalige Kurswiederholung | Trägerrundschreiben 12/26 (13.5.2026) und 16/26 (13.8.2026) |
| 1. Juli 2026 | Neue Kursart: B2-Berufssprachkurs zur gezielten Prüfungsvorbereitung für Wiederholende | Trägerrundschreiben 13/26 (19.5.2026) |
| 1. Oktober 2026 | Mehr Kurse: B2 nach Bedarf, C1 und C2 deutlich ausgeweitet, Fachpraxis-Kurse wieder möglich, B1 in sehr begrenztem Umfang, A2 weiterhin nicht | Trägerrundschreiben 14/26 (14.7.2026) |
| 1. Mai 2027 | Der Deutsch-Test für den Beruf (A2 bis C1) wird digital, auf der Plattform DIGItelc 2.0 der telc | Trägerrundschreiben 15/26 (27.7.2026) |
Wer kann jetzt einen Berufssprachkurs bekommen?
Neu ist, dass nicht nur Beschäftigte zugelassen werden, sondern auch Menschen, die bereits einen Arbeitsvertrag geschlossen haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c DeuFöV). Damit können auch Fachkräfte aus dem Ausland einen Kurs bekommen, deren Stelle in Deutschland feststeht. Wer noch nicht in Deutschland wohnt, kann zugelassen werden, wenn eine mindestens einjährige Beschäftigung in Deutschland vorgesehen ist. Für Beschäftigte aus dem Ausland ist der Kurs immer kostenbeitragspflichtig.
Ebenfalls neu: Wer in einem Grenzgebiet zu Deutschland wohnt, kann im Rahmen gemeinsamer Projekte der Bundesagentur für Arbeit mit dem Nachbarstaat teilnehmen (§ 4 Abs. 1a DeuFöV).
Wer muss nichts zahlen?
Für Beschäftigte gilt eine neue Grenze: Vom Kostenbeitrag befreit ist, wer brutto nicht mehr als 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung verdient. Die Grenze steigt um 10 Prozentpunkte der Beitragsbemessungsgrenze bei einem Kind und um 20 Prozentpunkte bei zwei oder mehr Kindern. Weil sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist, passt sie sich jedes Jahr von selbst an. Noch offene Anträge werden nach der neuen Regel entschieden.
Was, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sie können auf Antrag einmal erneut an einem Kurs teilnehmen, wenn ohne diese Teilnahme das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist (§ 15 Abs. 2 DeuFöV). Für B2 gibt es dafür seit dem 1. Juli 2026 eine eigene Kursart: einen Kurs zur gezielten Prüfungsvorbereitung für Wiederholende. Bisher mussten Sie den ganzen B2-Kurs noch einmal machen.
Welche Kurse gibt es ab Oktober 2026?
- Arbeitsplatzbezogene Kurse (Azubi-BSK, Job-BSK, Frühpädagogik-BSK, Kurse für Personen im Anerkennungsverfahren): weiterhin uneingeschränkt.
- B2-Kurse: Die gemeldeten Bedarfe können voraussichtlich vollständig gedeckt werden.
- C1- und C2-Kurse: werden deutlich ausgeweitet und nahezu nach Bedarf angeboten.
- Fachpraxis-Kurse für lernungewohnte Teilnehmende: wieder möglich.
- B1-Kurse: nur in sehr begrenztem Umfang, für Menschen mit guten Aussichten auf eine Stelle.
- A2-Kurse: weiterhin nicht.
Nach heutiger Planung des BAMF gelten diese Regeln auch für das erste Halbjahr 2027. Wie viele Plätze es vor Ort gibt, besprechen Träger, BAMF und Arbeitsverwaltung in ihren Quartalsgesprächen.
Was ändert sich beim Deutsch-Test für den Beruf?
Ab dem 1. Mai 2027 wird der DTB auf den Stufen A2 bis C1 digital abgelegt, auf der Plattform DIGItelc 2.0 der telc. Das BAMF kündigt digitale Übungsmaterialien und Modelltests an. Schon seit dem 30. April 2026 gilt außerdem: Wer den DTB abnimmt, braucht in der Regel eine gültige Prüferlizenz des Testinstituts. Was sich bei den telc-Prüfungen insgesamt ändert, steht in telc-Prüfungen digital.
Was heißt das für Sie?
- Sie haben einen Arbeitsvertrag, aber noch kein B2? Fragen Sie nach einem Berufssprachkurs; das ist jetzt möglich, auch vor Arbeitsbeginn.
- Sie verdienen wenig? Prüfen Sie die neue Einkommensgrenze, bevor Sie den Kostenbeitrag zahlen.
- Sie sind im B2-DTB durchgefallen? Fragen Sie nach dem Kurs zur gezielten Prüfungsvorbereitung.
- Ihr DTB liegt nach dem 1. Mai 2027? Üben Sie auch am Bildschirm.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Arbeitsvertrag einen Berufssprachkurs bekommen?
Ja. Seit dem 30. April 2026 lässt das BAMF auch Menschen zu, die bereits einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Für Beschäftigte aus dem Ausland ist der Kurs immer kostenbeitragspflichtig.
Welche Berufssprachkurse gibt es ab Oktober 2026?
Arbeitsplatzbezogene Kurse uneingeschränkt, B2-Kurse nach Bedarf, mehr C1- und C2-Kurse, wieder Fachpraxis-Kurse, B1 nur sehr begrenzt und A2 weiterhin nicht.
Wann wird der Deutsch-Test für den Beruf digital?
Ab dem 1. Mai 2027, auf den Stufen A2 bis C1, auf der Plattform DIGItelc 2.0 der telc.
Kann ich einen Berufssprachkurs wiederholen?
Einmal, auf Antrag, wenn Sie die Prüfung sonst voraussichtlich nicht bestehen. Für B2 gibt es seit dem 1. Juli 2026 einen eigenen Kurs zur Prüfungsvorbereitung für Wiederholende.
Quellen
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 12/26, Änderung der DeuFöV 2026 (mit Anlage 1), abgerufen am 9. Oktober 2026
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 14/26, Öffnung von Berufssprachkursangeboten ab 01.10.2026, abgerufen am 9. Oktober 2026
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 15/26, Einführung digitaler Prüfungen DTB, abgerufen am 9. Oktober 2026
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 16/26, Befreiung von Beschäftigten vom Kostenbeitrag, abgerufen am 9. Oktober 2026
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse (Übersicht 2026), abgerufen am 9. Oktober 2026


