Ausländischen Abschluss anerkennen lassen: So läuft das Verfahren
Redaktion · 9. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt
Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle, die sich nach Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitsort richtet. Sie prüft, ob Ihr Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, hat sie dafür in der Regel drei Monate Zeit (§ 6 BQFG). In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Pflicht.
Brauchen Sie überhaupt eine Anerkennung?
Das hängt davon ab, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist. In einem reglementierten Beruf dürfen Sie ohne Anerkennung nicht arbeiten oder die Berufsbezeichnung nicht führen. Bei einem nicht reglementierten Beruf können Sie sich auch ohne Anerkennung direkt bewerben. Eine Anerkennung hilft dann trotzdem, weil Arbeitgeber Ihren Abschluss besser einordnen können.
| Art des Berufs | Anerkennung | Beispiele |
|---|---|---|
| Reglementiert | Pflicht, bevor Sie im Beruf arbeiten | Ärztin, Pflegefachkraft, Apotheker, Lehrerin, Erzieher |
| Nicht reglementiert, Ausbildungsberuf | Freiwillig, aber oft hilfreich | Viele kaufmännische und technische Ausbildungsberufe |
| Nicht reglementiert, Hochschulabschluss | Keine Anerkennung, sondern Zeugnisbewertung der ZAB möglich | Informatikerin, Betriebswirt |
Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Es gibt keine zentrale Stelle für alle Berufe. Zuständig ist je nach Beruf zum Beispiel eine Landesbehörde, eine Kammer oder ein Regierungspräsidium. Welche Stelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Beruf und dem Ort, an dem Sie arbeiten möchten. Der Anerkennungs-Finder des Bundes nennt Ihnen nach wenigen Angaben die Stelle mit Adresse.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nennt in § 5 Absatz 1 die Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen:
- eine tabellarische Aufstellung Ihrer Ausbildungen und Ihrer Berufstätigkeit, auf Deutsch,
- einen Identitätsnachweis, zum Beispiel Ihren Pass,
- Ihre ausländischen Abschlusszeugnisse,
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder weitere Qualifikationen, soweit sie für die Prüfung nötig sind,
- eine Erklärung, dass Sie noch keinen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben.
Meist verlangt die Stelle zusätzlich Übersetzungen von vereidigten Übersetzern und beglaubigte Kopien. Welche genau, steht beim jeweiligen Beruf im Anerkennungs-Finder.
Wie lange dauert die Anerkennung?
Nach § 6 BQFG muss die Stelle innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlt etwas, teilt Ihnen die Stelle das mit; bis zur Vollständigkeit läuft die Frist nicht. In besonderen Fällen darf sie die Frist einmal angemessen verlängern und muss das begründen. Das Infoportal des Bundes rechnet für das ganze Verfahren mit etwa drei bis vier Monaten.
Was kann am Ende herauskommen?
| Ergebnis | Was es bedeutet | Wie es weitergeht |
|---|---|---|
| Volle Gleichwertigkeit | Ihr Abschluss entspricht dem deutschen Referenzberuf. | Sie können im Beruf arbeiten; in reglementierten Berufen gelten zusätzlich z. B. Deutschkenntnisse. |
| Teilweise Gleichwertigkeit | Nur in nicht reglementierten Berufen: ein Teil ist gleichwertig, der Bescheid nennt die Unterschiede. | Sie können die Lücken gezielt schließen und einen neuen Antrag stellen. |
| Wesentliche Unterschiede, ausgleichbar | In reglementierten Berufen. | Ausgleichsmaßnahme: Anpassungslehrgang oder Prüfung (z. B. Kenntnisprüfung). |
| Keine Gleichwertigkeit | Die Unterschiede sind zu groß. | Beratung über andere Wege, etwa eine Ausbildung in Deutschland. |
Für Ärztinnen und Ärzte haben wir den Bescheid mit Unterschieden eigens erklärt: Defizitbescheid: was danach kommt.
Was kostet die Anerkennung?
Das Verfahren selbst kann laut Infoportal mehrere hundert Euro kosten, dazu kommen Übersetzungen und Beglaubigungen. Wer in Deutschland wohnt und wenig verdient, kann den Anerkennungszuschuss des Bundes bekommen: 100 bis 600 Euro für das Verfahren. Die Einkommensgrenze liegt bei 32.000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50.000 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften.
Welche Rolle spielen Ihre Deutschkenntnisse?
In reglementierten Berufen prüft die Stelle neben dem Abschluss auch die Deutschkenntnisse. Welches Niveau verlangt wird, hängt vom Beruf und oft vom Bundesland ab. Für Pflege und Medizin finden Sie die Einzelheiten in Deutschprüfung für Pflegekräfte und Deutschniveau für Ärzte.
Wer im Anerkennungsverfahren ist, kann einen Berufssprachkurs des BAMF besuchen: Die Kurse für Personen im Anerkennungsverfahren stehen laut BAMF auch ab Oktober 2026 uneingeschränkt zur Verfügung. Am Ende steht meist der Deutsch-Test für den Beruf.
Können Sie den Antrag schon aus dem Ausland stellen?
Ja. Den Antrag können Sie auch stellen, solange Sie noch nicht in Deutschland leben. Das spart Zeit, weil das Verfahren schon läuft, während Sie Ihre Einreise planen.
Ihre nächsten Schritte
- Im Anerkennungs-Finder prüfen: Ist Ihr Beruf reglementiert, und welche Stelle ist zuständig?
- Wenn Sie in Deutschland wohnen: zuerst den Anerkennungszuschuss beantragen.
- Unterlagen nach der Liste der Stelle sammeln, übersetzen und beglaubigen lassen.
- Antrag stellen und den Eingang der vollständigen Unterlagen notieren: ab dann zählen die drei Monate.
- Parallel den verlangten Deutschnachweis planen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses?
Die zuständige Stelle muss nach § 6 BQFG innerhalb von drei Monaten entscheiden. Die Frist beginnt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, und kann einmal begründet verlängert werden.
Was kostet die Anerkennung?
Je nach Beruf und Stelle mehrere hundert Euro, dazu Übersetzungen und Beglaubigungen. Mit dem Anerkennungszuschuss bekommen Menschen mit geringem Einkommen 100 bis 600 Euro, wenn sie ihn vor dem Anerkennungsantrag beantragen.
Brauche ich für einen Hochschulabschluss eine Anerkennung?
Nur wenn der Beruf reglementiert ist, etwa in Medizin oder im Lehramt. Für Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es stattdessen die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Kann ich die Anerkennung aus dem Ausland beantragen?
Ja. Sie müssen nicht in Deutschland wohnen, um den Antrag zu stellen.
Wer ist für meine Anerkennung zuständig?
Das hängt vom Beruf und vom gewünschten Arbeitsort ab. Der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Quellen
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), § 5 Vorzulegende Unterlagen, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), § 6 Verfahren, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Anerkennung in Deutschland: Das Anerkennungsverfahren, abgerufen am 9. Oktober 2026
- Anerkennung in Deutschland: Anerkennungszuschuss, abgerufen am 9. Oktober 2026
- BAMF: Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 14/26, Öffnung von Berufssprachkursangeboten ab 01.10.2026, abgerufen am 9. Oktober 2026


